Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Firma Schramm Immobilien GmbH (nachfolgend Fa. Schramm genannt) hat ihren rechtlichen Sitz in 27442 Gnarrenburg, Dahldorfer Str. 20 B. Fa. Schramm ist als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit gelten diese Bedingungen.

§1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Fa. Schramm angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zustande.

§2 Maklerprovision
Nachfolgende Maklerprovisionen sind verdient und fällig bei:

  • Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie wie z. B. Grundstück, Haus, Hof, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus in Höhe von 3 % der notariell beurkundeten Kaufpreissumme inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. jeweils vom Verkäufer und vom Käufer.
  • Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages 2,38 Monatsmieten der vertraglich vereinbarten Nettokaltmiete/-pacht inkl. der gesetzlich gültigen MwSt., zu zahlen vom Auftraggeber / Besteller.


Die Maklerprovision ist auch verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Wenn es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und Fa. Schramm zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt, jedoch die Tätigkeit von Fa. Schramm ursächlich für die Unterzeichnung des Vertrages war.

§3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Kaufvertrages/ Miet-/ Pachtvertrages
Fa. Schramm hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf eine Ausfertigung der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat Fa. Schramm das Recht, seinen Provisionsanspruch durch eine deklaratorische Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

§4 Doppeltätigkeit
Fa. Schramm behält sich vor, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

§5 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Exposés das von Fa. Schramm nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Fa. Schramm innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.

§6 Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Fa. Schramm in Höhe der vereinbarten Provision, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

§7 Haftung
Alle Angaben zum jeweiligen Angebotsobjekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen des ursprünglichen Anbieters (Eigentümer, Vermieter, Beauftragter/Bevollmächtigter, Rechtsinhaber usw.). Die Fa. Schramm kann trotz großer Sorgfalt auf ihrer Seite keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind und dass das Objekt im Augenblick des Zugangs der Offerte noch verfügbar ist. Die Offerte des Objektes erfolgt freibleibend und unverbindlich. Die Angaben sind vom Kunden vor Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Fa. Schramm ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

§8 Datenschutz
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.

§9 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der mit Fa. Schramm geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

§10 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gnarrenburg. Gerichtsstand ist für beide Seiten Bremervörde, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung nahekommt.

Stand Februar 2023
Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG ist die Fa. Schramm weder verpflichtet, noch bereit.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner